Ja. Kinderspielplätze müssen sicher sein und sollten daher regelmässig gewartet werden. Bei Unfällen infolge mangelhaften Unterhalts haftet die Gemeinschaft. Zwar übernimmt die Krankenkasse des verun­fallten ­Kindes die Behandlungskosten. Sie kann dann aber die Eigen­tümer des Spielplatzes für die Ausgaben ­belangen. Für ­einen solchen Fall sollte die Eigentümer­gemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtver­sicherung ab­geschlossen haben.