Möglicherweise. Fällt der Baum wegen ­eines Sturms, kann man Sie nicht belangen. Das Gleiche gilt, wenn ein Baum umfällt, der äusserlich noch gesund aussah. Steht ein Baum hingegen bedrohlich schief, ist er erkennbar faul, morsch oder sonstwie ­instabil und droht er Schaden anzurichten, sollten Sie ihn beseitigen. Sonst müssten Sie für allfällige Schäden auf dem Nachbargrundstück aufkommen.