Nein. Wer krankheitsbedingt ausfällt, hat Anspruch auf den Lohn, den er während dieser Zeit verdient hätte. Stand der Einsatzplan fest, muss der Arbeitgeber die ­geplanten Stunden entschädigen. Anders wäre es, wenn es noch keinen Arbeitsplan gegeben hätte. In dem Fall dürfte sich der Arbeitgeber auf den Durchschnittslohn der letzten Monate abstützen.