Ja. Angestellte im gekündigten Arbeits­verhältnis haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat und welches die Gründe für die Kündigung waren. Nach der Kündigung erhalten Sie die Kurzarbeitsentschädigung noch bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Während der Kündigungsfrist muss Ihr Chef Ihnen wieder den vollen Lohn zahlen – ­unabhängig davon, wie viel Sie noch arbeiten müssen.