Nein. Gekauft ist gekauft. Der mit dem Heiz­öllieferanten abgeschlossene Vertrag und der darin vereinbarte Preis sind verbindlich. Es spielt keine Rolle, dass Sie die Lie­ferung noch nicht erhalten haben und der Heizölpreis inzwischen gesunken ist. Ein Widerrufsrecht haben Sie nur dann, wenn Ihnen der Verkäufer beim Vertragsabschluss ein solches zusichert. h