Nein. Eine Erstreckung ist nur nach der Kündigung von Wohn- oder Geschäfts­räumen möglich. Und bei Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt. Das können etwa sein: ein Garten, ein Parkplatz oder auch mitvermietete Möbel. Da Sie den Parkplatz jedoch unabhängig von Ihrer Wohnung von einem anderen Vermieter mieteten, ist eine Erstreckung ausgeschlossen. Sie müssen den Parkplatz am Ende der Kündigungsfrist zurückgeben.