Nein. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich nur, wer in den vergangenen zwei Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat – also mindestens 12 Monate angestellt war. Mögliche Ausnahmen: Krankheit, Unfall oder Mutterschaft in keinem Arbeitsverhältnis. Eine solche Arbeitsverhinderung wird aber nur berücksichtigt, wenn sie ein Arzt bescheinigt hat.