Ja. Arbeitslose Werkstudenten haben ­Arbeitslosengeld zugut, wenn sie ­vermittlungsfähig sind. Das heisst: Sie müssen bereit und in der Lage sein, neben Ihrem Studium mindestens einer Teilzeitbeschäf­tigung nachzugehen. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ­haben Sie, wenn Sie nur für kürzere ­Zeitspannen oder nur vorübergehend ­arbeiten können, etwa in den ­Semesterferien.