Ja. Anspruch auf eine AHV-Witwenrente ­haben Frauen, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehegatten mindestens 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet ­waren. War die Witwe mehrmals verheiratet, zählt die Gesamtdauer ihrer Ehen. Eine Witwenrente erhalten aber auch Frauen, die beim Tod ihres Mannes schwanger sind oder ein Kind oder mehrere Kinder haben. Das Alter der Kinder spielt keine Rolle. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Verstorbene der Vater der Kinder war.