Nein. Laut Gesetz geht ein ausgeschla­ge­ner Erbteil eines im Testament eingesetzten Erben an die nächsten gesetzlichen ­Erben des Verstorbenen. Die näch­sten gesetz­lichen Erben Ihres Bruders sind ­dessen ­Geschwister. Wenn Sie also die ­Erbschaft ­ausschlagen, geht der Nachlass je zur Hälfte an Ihre beiden im Testament eingesetzten Schwestern über.