Ja. Grundsätzlich müssen die Versamm­lungen der Eigentümer zwar als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Zurzeit darf der Verwalter laut einer Covid-­Verordnung des Bundesrats aber auch ­anordnen, dass keine Versammlung statt­findet und stattdessen schriftlich über die Traktanden abgestimmt wird.