Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht gilt auch für den neuen ­Eigentümer. Ihr neuer Nachbar darf also nichts unternehmen, was Sie an der ­Wahrnehmung Ihres Rechts behindert. Sie müssen sein Grundstück weiterhin ­ungehindert passieren können. Am besten fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich dazu auf, die von ihm errichtete Schikane umgehend zu beseitigen. Unternimmt er nichts, dürfen Sie die Pfosten selbst entfernen.