Ja. Ihr Freund kann sich von einer Ver­trauensperson begleiten lassen. Als Begleitperson dürfen Sie sich an der Verhandlung auch äussern. Gut zu wissen: Ausnahms­weise – etwa bei ausserkantonalem Wohnsitz oder wenn man krank ist – muss man nicht persönlich an der Schlichtungsverhandlung erscheinen, sondern kann sich von einem Anwalt oder einer Vertrauensperson vertreten ­lassen.