Ja. Unter 15-Jährige dürfen zwar grund­sätzlich nicht beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten ausführen. Die Arbeit darf keinen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit, persönliche Entwicklung und ihre schulischen Leistungen ­haben. Während der Schulzeit beträgt die erlaubte Höchstarbeitszeit 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche, in den Schulferien 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. 13- und 14-Jährige dürfen höchstens während der Hälfte ihrer Ferien arbeiten.