Ja. Sie haben keine pflichtteilsberechtigten Erben, da Sie nicht verheiratet sind, keine Nachkommen haben und Ihre Eltern nicht mehr leben. Sie können also frei über ­Ihren Nachlass verfügen. Dabei sind auch Verfügungen erlaubt für den Fall, dass Ihr Lebenspartner vor oder gleichzeitig mit Ihnen stirbt. Tritt dieser Fall ein und ­wurden keine Ersatzerben bestimmt, kommen die gesetzlichen Erben zum Zuge. Das wären in Ihrem Fall Ihre Geschwister und – falls diese nicht mehr leben – deren Kinder.