Ja. Eine Gefährdungsmeldung kann auch anonym erfolgen. Doch auch bei einer nicht anonymen Meldung erfährt der Betroffene nicht zwingend, wer sie eingereicht hat. Tipp: Begründen Sie gegenüber der ­Erwachsenenschutzbehörde, weshalb Sie wünschen, dass der Betroffene von der ­Meldung nichts erfährt.