Ja. Wenn eine Rechtsschutzversicherung zum Schluss kommt, dass der Kunde zwar im Recht ist, es aber viel zu teuer käme, seinen Anspruch vor Gericht zu ­erkämpfen, kann sie ihm den Schaden ­ersetzen. Solche Zahlungen sind für die Rechtsschutzversicherer oft günstiger als der Versuch, das Geld auf dem Gerichts- und Betreibungsweg ­einzutreiben.