Nein. Ein Mieter muss dem Vermieter zwar gestatten, die Wohnung zu be­sichtigen, wenn dies für die Wiederver­mietung notwendig ist. Besichtigungen müssen aber rechtzeitig angekündigt ­werden und der Vermieter muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Das heisst: Der Vermieter muss die Wohnungsbesich­tigungen einige Tage im Voraus mit dem ­Mieter absprechen. Eine Woche Voran­kündigung genügt. Der Mieter muss aber an diesem Tag zu Hause sein können. Er kann zudem darauf bestehen, dass er nicht stundenlang gestört wird.