Nein. Das Mietverhältnis läuft normal ­weiter, denn der Mietvertrag für den ­Parkplatz ging automatisch an den Käufer der Wohnung über. Will der neue Eigen­tümer Ihnen ­kündigen, muss er die ver­ein­barte Kün­digungsfrist ­ein­halten. Gemäss Gesetz hätte der Käufer mit einer Frist von zwei ­Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer kündigen können, wenn er das nach dem Kauf auf den frü­hest­­mög­lichen Termin getan hätte. Jetzt, zwei Monate ­später, ist es dafür aber zu spät.