Ja. Denn wenn Sie und Ihre Part­ne­rin sich im Fall einer Trennung nicht darauf einigen können, dass einer der Partner das Haus übernimmt oder dass es verkauft wird, ­endet der Streit vor Gericht: Die Liegenschaft wird dann ­öffentlich oder unter den Mit­eigen­tümern versteigert. Mit einem Konkubinatsvertrag lässt sich späterer Streit vermeiden. In ­einem solchen Vertrag können Sie etwa festhalten, dass das Haus bei einer Trennung verkauft und wie der Erlös aufgeteilt werden soll.