Ja. Das Geld können Sie Ihrem Sohn ­schenken, nicht beiden zusammen. Dann wäre der Betrag Eigengut Ihres Sohnes. ­Dieses gehört nicht zum ehelichen Ver­mögen. Bei einer allfälligen Scheidung hätte Ihre Schwiegertochter keinen Anspruch darauf – und zwar unabhängig vom ehelichen Güterstand. Gut zu wissen: Schenkungen an Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerbefreit.