Ja. Die Haftpflichtversicherung kann ihre Zahlungen je nach Schwere des Verschuldens kürzen, sofern ein Autolenker einen Unfall grobfahrlässig verursacht hat. Das heisst: Die Versicherung bezahlt den Unfall­opfern den gesamten Schaden, kann aber ihrem Versicherungsnehmer einen Teil des ausbezahlten Geldes in Rechnung stellen. In der Regel liegt dieser Betrag bei 10 bis 50 Prozent des Schadens. Zwar könnten Sie sich mit einer Mehrprämie gegen solche Forderungen versichern. Das schützt aber nicht immer vor einer Beteiligung an der Entschädigung. Denn bei Kosten, die etwa durch Trunkenheit, Übermüdung oder Rasen verursacht werden, müssen die Autohaftpflichtversicherungen laut Gesetz Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.