Ja. Wer arbeitsunfähig ist, ist nicht unbedingt auch ferienunfähig. Sie dürfen die Reise antreten, wenn sie Ihrer Erholung dient. Ihr Arbeitgeber wird dann die Ferienwoche von Ihrem Ferienguthaben abziehen. Und Sie erhalten ganz normal Ihren Lohn und nicht etwa Krankentaggelder.