Ja. Bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr an einem festen Termin, sondern mit regelmässiger Verspätung, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Diese dürfen Sie aber nur einreichen, wenn Sie dem ­Arbeitgeber – am besten schriftlich und ­eingeschrieben – ­vorher damit gedroht ­haben. Kündigen Sie ohne neue Stelle ­fristlos, ist Vorsicht ­geboten. Zwar schuldet der Arbeitgeber ­Ihnen dann grundsätzlich den Lohn bis zum nächsten Kündigungs­termin. Wo nichts mehr ist, ist aber auch nichts zu ­holen. Wird über einen Arbeit­geber der Konkurs eröffnet und ist kein Geld mehr vorhanden, kommt die Insolvenz­entschädigung aus der Arbeits­losen­versicherung zum Zug. Sie deckt ­jedoch nur die letzten vier Monatslöhne des Arbeits­verhältnisses vor der Konkurs­eröffnung. Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis aber per ­sofort.