In Ausgabe 9/2021 schrieb saldo, dass ein vor dem 1. April 1973 adoptiertes Kind nur von seinen leiblichen Eltern erbt. Das gilt aber nur, wenn die Erbberechtigung den Adoptiveltern gegenüber im Adoptionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Sonst beerben nach altem Recht adoptierte Kinder auch ihre Adoptiveltern.