1. Haftet man für die Schulden des Partners?

Nein. Nur wenn Verträge gemeinsam unterschrieben wurden, haften beide Konkubinatspartner solidarisch.



2. Muss ein Arzt über den Gesundheitszustand des Konkubinatspartners Auskunft geben?

Das Einsichts- und Auskunftsrecht von Angehörigen ist kantonal geregelt. Ein Arzt kann sich unter Umständen auf die Schweigepflicht berufen. Ledigen Partnern ist zu empfehlen, für den Notfall eine Erklärung aufzusetzen, welche die ...