Nein. Das Auto gehört zum Vermögen, ­deshalb stellt auch der Verkaufserlös eines Gebrauchtwagens Vermögen dar. In der ­Steuererklärung muss jeweils der Stand des Vermögens per 31. Dezember angegeben ­werden. Schwankungen des Vermögens im Lauf des Jahres spielen für die Vermögenssteuer keine Rolle.