Nein. Steuerlich besteht kein Unterschied. In beiden Fällen müssen Sie den Wert per 31. Dezember 2020 deklarieren. Einziger Unterschied: Den Fonds listen Sie im Wertschriftenverzeichnis auf. Den Barren hin­gegen müssten Sie unter Ziffer 30.2 «Bargeld, Gold und andere Edelmetalle» eintragen. In beiden Fällen wirkt sich der Goldbesitz nur auf die Vermögenssteuer aus.