Nein. So können Sie keine Steuern sparen. Denn zwischen der Einzahlung und dem ­Bezug des Alterskapitals müssen mindestens drei Jahre liegen. Sonst dürfen Sie den Einkauf nicht von der Einkommenssteuer ab­ziehen. Die Dreijahresfrist gilt aber nicht, wenn Sie Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung als Rente beziehen würden. In diesem Fall wäre ein Einkauf mit 63 noch vom Einkommen abziehbar.