Ja. Die Wohnung wird zwar in Polen ­besteuert. In der Schweiz berücksichtigt die kantonale Steuerbehörde aber den Wert der Wohnung bei der Bestimmung des ­Steuersatzes für das Vermögen. Das heisst: Sie müssen in der Schweiz nur Ihr Barvermögen von 100 000 Franken versteuern – aber zum ­Steuersatz, der für ein Gesamtvermögen von 300 000 Franken gilt.