Nein. Wer sein Vermögen verzehrt, muss für diesen Betrag keine Einkommenssteuern zahlen. Hingegen fallen nach wir vor Vermögenssteuern an. Massgebend ist das Vermögen, das Sie am 31. Dezember 2021 besassen. Liegt es unter 77 000 Franken, zahlen Sie im Kanton Zürich keine Vermögenssteuer.