Ja. Steuerbegünstigte Vorsorgeguthaben der 2. und 3. Säule werden spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters fällig. Das ist bei Ihnen am 69. Geburtstag der Fall. Dieser Termin gilt unabhängig davon, ob Sie weiterhin erwerbstätig sind oder nicht.