Nein. Wie Geld auf einem Konto sind auch Wertschriften in einem Depot Teil der ­Erbmasse. Die Fonds gingen somit wie die übrige Erbschaft zum Zeitpunkt des ­Todes Ihrer Mutter ins Eigentum der Erben über. Diese können frei entscheiden, ob sie die Fonds behalten oder verkaufen wollen.

Tipp: Mehr Infos finden Sie im saldo-Ratgeber «Erben und Vererben». Hier erfahren Sie das Wichtigste über Erbvorbe­züge, Ehe- und Erbverträge, Willensvoll­strecker und Pflichtteile. Zu bestellen auf www.saldo.ch/Shop