Nein. Frauen dürfen zwar grundsätzlich bis zum Alter 69 in die Säule 3a einzahlen. Das gilt aber nur, wenn sie in dieser Zeit weiterhin erwerbstätig sind. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, weil Sie sich pensionieren liessen. Ohne Erwerbseinkommen können Sie in der Steuererklärung keine Abzüge für die Säule 3a vornehmen.