Ja. Dieser Rückkaufswert ist verbindlich. ­Allerdings müssen Sie auch den Fiskus in Ihre Rechnung miteinbeziehen. Der Kanton St. Gallen und die Gemeinde Wil erheben bei diesem Betrag eine Kapitalleistungssteuer von insgesamt 1025 Franken. Der Bund verzichtet wegen Geringfügigkeit auf den Bezug seiner Steuer, da der Betrag unter 25 Franken liegt.