Die Eintrittsschwelle, ab welcher Angestellte obligatorisch in der beruflichen Vorsorge ­versichert sein müssen, liegt zwar erst bei 21 510 Franken. Das heisst aber nicht, dass es verboten ist, jemanden freiwillig zu ver­sichern, der weniger verdient. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, ob dies für Ihre Angestellte weiterhin möglich ist.