Ja. Sie dürfen 3a-Geld für den Ausbau ihrer selbstbewohnten Liegenschaft verwenden. Allerdings müssen Sie das ganze Guthaben beziehen. Teilbezüge sind bei 3a-Konten nicht möglich. Auf dem ausbezahlten Betrag ist eine Kapitalleistungssteuer geschuldet. Im Kanton Aargau kostet Sie das beim Bezug von 100 000 Franken rund 5000 Franken.