Nein. Die AHV-Rente lässt sich nur ein oder zwei ganze Jahre im Voraus beziehen. Möchten Sie Ihre Rente zwei Jahre früher beziehen, müssen Sie dies spätestens im April 2021 Ihrer Ausgleichskasse melden. Bei zwei Jahren Vorbezug wird die Rente lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt.