Ja. Nach dem Kauf sind Sie Eigentümer des Hauses. Das bedeutet: Sie müssen es als Vermögen versteuern. Andererseits schulden Sie dem Verkäufer 140 000 Franken. Diesen Betrag können Sie im Schuldenverzeichnis auflisten. Entsprechend reduziert sich Ihr Vermögen – und somit sinken auch die Vermögenssteuern.