Nein. Auf dem Freizügigkeitskonto liegt Geld aus der Pensionskasse, also der 2. Säule. Das kann nicht in die Säule 3a transferiert ­werden. Sobald Sie einen neuen Arbeits­vertrag eingehen, müssen Sie das Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse ­einzahlen.