Nein. In beiden Fällen gilt: Die Fondsanteile in Ihrem Wertschriftendepot sind Ihr Eigentum, nicht das der Bank. Deshalb können die Anteile nicht in die Konkursmasse der Bank fallen. Falls die Bank zahlungs­unfähig werden sollte, können Sie Ihre An­teile heraus­verlangen und bei einer anderen Bank ein Depot eröffnen.