Stockwerkeigentum: Können Eigentümer selbst die Versammlung einberufen?
«Ich bin Verwalter einer Liegenschaft mit Eigentumswohnungen. Kurz nach der letzten ordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung verlangte ein Eigentümer eine ausserordentliche Versammlung. Ich weigerte mich, schon wieder eine Versammlung einzuberufen. Der betreffende Eigentümer lud nun eigenmächtig ein. Durfte er das?»
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