1 Wann spricht man von einem Wochenaufenthalt?

Wenn jemand in einer anderen Gemeinde arbeitet oder studiert, als er seinen Wohnsitz hat. Wochenaufenthalter kehren an ­arbeitsfreien Tagen in der Regel an ihren Wohnort zurück.

2 Müssen sich Wochenaufenthalter auch an ihrem Aufenthaltsort an­melden?

Ja. Grund für den Wochenaufenthalt ­können neben der Arbeit oder einem ­Stu­dium auch eine Weiterbildung oder 
ein Kur- oder ­Heimaufenthalt sein.

3 Was geschieht nach der Anmeldung?

Das Einwohneramt und die Steuer­behörde prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Wochenaufenthaltsbewilligung erfüllt sind.

4 Warum ist es von Bedeutung, ob jemand unter der Woche auswärts lebt?

Das hat Auswirkungen auf die Steuern.

5 Kann ein Wochenaufenthalter frei entscheiden, wo er seine Steuern zahlen will?

Nein. Ein Wochenaufenthalter muss immer an dem Ort Steuern zahlen, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.

6 Was heisst Lebensmittelpunkt konkret?

Das ist der Ort, zu dem jemand seine grössten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Ausschlaggebend sind also die familiären Beziehungen sowie die Dauer des Aufenthalts.

7 Kann man gegen einen Fehlentscheid des Steueramts vorgehen?

Ja. Falls die Steuerverwaltung entscheidet, der Lebensmittelpunkt liege nicht am ­eigentlichen Wohnort, sondern am Wochenaufenthaltsort, kann man Ein­sprache erheben.

8 Können Wochenaufenthalter zusätzliche Abzüge in der Steuer­erklärung machen?

Ja. Sie können die Mehrkosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt in Abzug bringen. Abzugsfähig sind die Fahrkosten für die wöchentliche Heimkehr und die Kosten für die auswärtige Unterkunft.

9 Wo muss man stempeln, wenn man als Wochenaufenthalter arbeitslos wird?

Arbeitslose können auswählen, ob sie sich beim Arbeitsamt des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts melden wollen. 

10 Muss die Radio- und Fernsehsteuer an beiden Orten bezahlt werden?

Nein, die Radio- und Fernsehabgabe ist nur am Wohnort geschuldet.