1 Ist der Kaufvertrag gültig, wenn ein Kind einen Hamster kauft? 

Ja. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten können auch Minderjährige gültige Verträge abschliessen. Möchten unter 16-Jährige mit ihrem Taschengeld oder ­ihrem Lehrlingslohn ein Haustier kaufen, benötigen sie dafür aber die Zustimmung ihrer Eltern. 

2 Muss man als Hundehalter einen Hundekurs absolvieren? 

Nein. Es sei denn, der Kanton schreibt ­einen Kurs vor. Auf Bundesebene wurde das Hundekurs-Obligatorium wieder abgeschafft. 

3 Müssen Katzen kastriert werden?

Nein. Deren Halter muss aber dafür sorgen, dass sich die Tiere nicht unkontrolliert vermehren. 

4 Darf man das verstorbene ­Meerschweinchen im eigenen Garten begraben?

Ja. Tiere bis zehn Kilo dürfen auf privatem Grund begraben werden. Voraussetzung: Das Grundstück liegt nicht im Grund­wasserschutzgebiet, in der Nähe einer ­Quelle oder eines Trinkwasserreservoirs. 

5 Wem gehört das Haustier einer ­verstorbenen Person? 

Es ist Teil des Nachlasses des Verstorbenen. Der Erblasser kann in seinem Testament ­regeln, wer es nach seinem Tod erhalten soll. Tut er das nicht, müssen die Erben ­unter sich ausmachen, was mit dem Tier ­geschehen soll. 

6 Muss ein Arzt Bissverletzungen von Hunden an die Behörden melden?

Ja. Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hunde­ausbildner und Zollorgane müssen dem Verterinärdienst melden, wenn ein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier ­erheblich verletzt oder sehr aggressiv ist.  

7 Müssen alle Hunde eine Marke tragen? 

Ja. In der Schweiz muss jeder Hund ­einen Mikrochip tragen. Dieser wird in einer Datenbank registriert. Das soll nach Beissunfällen, bei Seuchen oder ­einem Diebstahl die notwendigen Abklärungen erleichtern. Und es ermöglicht die Suche nach dem Eigen­tümer, wenn ein Tier entlaufen ist oder ­ausgesetzt wurde. 

8 Wer haftet, wenn der Tierarzt gebissen wird?

Das ist grundsätzlich das ­Risiko des ­Tierarztes. Er muss die ­Gefahren im Umgang mit ­einem Tier kennen und entsprechend vorsichtig sein. 

9 Darf sich die ­Haftpflicht­versicherung ­weigern, für den von einem Tier ­verursachten Schaden aufzukommen?

Ja. Hat der Halter seine Aufsichtspflicht grobfahrlässig verletzt, sind Kürzungen erlaubt. Das ist etwa der Fall, wenn man einen Hund frei herumlaufen lässt, von dem man weiss, dass er aggressiv ist. 

10 Können Tiere gegen Unfall und Krankheit versichert werden?

Ja. Eine solche Versicherung übernimmt dann zumindest einen Teil der ­anfallenden Kosten für den Tierarzt, Medikamente, Therapien oder ­alternative Heilmethoden.