Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch gegenüber der Unfallversicherung erst mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer ­Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ändert nichts daran – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie werden also so lange Unfall­taggelder erhalten, bis Sie wieder voll ­arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente erhalten.