Dass der Wein nur vergorener Traubensaft und daher naturbelassen ist – das stimmt schon lange nicht mehr. Winzer dürfen legal viele Zusatzstoffe beifügen und so ihre Weine auf den gewünschten Geschmack trimmen. Zum Beispiel mit Gummi arabicum oder E 414 – ­einem weissen Pulver, das aus Akazienharz gewonnen wird.





«Bei der Herstellung bleibt vieles erlaubt»



Gummi arabicum gilt als gesundheitlich unbedenklich...