Bei Ihrer Lebensversicherung handelt es sich um eine kapital­bildende Versicherung der freien Vorsorge, in die Sie 37 Jahre lang Prämien eingezahlt haben. Den aktuellen Rückkaufwert mussten Sie in der Vergangenheit jeweils als Vermögen versteuern. Diese Police hat ein fixes Ablaufdatum im Herbst und kommt dann zur Auszahlung. Diese Summe ist sowohl beim Bund als auch in allen Kantonen steuerfrei.

Ihre Vorsorgepolice ist eine ­kapitalbildende Versicherung im Rahmen der Säule 3a, in die Sie 27 Jahre lang Prämien eingezahlt haben. Sie war während der Laufzeit steuerfrei. Sie hat ebenfalls ein fixes Ablaufdatum im Herbst und kommt dann zur Auszahlung. Ein Aufschub der Auszahlung ist nicht möglich. Diese wird zu einem Sondersatz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

Dazu haben Sie noch eine ­Freizügigkeitspolice von Swiss Life (K-Geld 1/2016). Solche Gelder werden beim Bezug ebenfalls zu ­einem Sondersatz getrennt vom ­übrigen Einkommen besteuert. Falls Sie diese Police im gleichen Jahr beziehen wie das Geld der Vorsorgepolice, werden die zwei Beträge aber zusammengezählt – und das führt in der Regel zu einer progressiv höheren Steuer.

Doch diese Progression können Sie brechen. Denn Ihre Swiss-­Life-Freizügigkeitspolice läuft zwar formell ebenfalls im Herbst ab, doch Sie können sie verlängern (das ist eine Spezialität von Swiss Life). Freizügigkeitsguthaben darf man bis ins Alter 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen) stehen lassen. Sie sollten diese Police mindestens um ein Jahr verlängern, denn so brechen Sie die Steuerprogression, weil das Guthaben dann im nächs­ten Ka­lenderjahr zur Auszahlung kommt.