In der Regel legt die Verwaltung die Traktanden fest. Aber auch jeder Eigen­tümer kann Anträge formulieren und sie der Verwaltung schicken. Sie setzt dann diese Anträge auf die Traktandenliste. Das Anliegen sollte eindeutig formuliert sein. Das Reglement der Stockwerkeigentümer kann festlegen, bis wann solche Anträge ­gestellt werden müssen – beispielsweise bis spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin.