Die Lockerung der Abgaswartungspflicht durch den Bundesrat geschah gegen den Willen der Garagisten. Es sei in Bezug auf den Umweltschutz fahrlässig, die Kontrolle der Abgasemissionen gänzlich den Bordinstrumenten zu überlassen, befand deren Verband. Dieser Befürchtung widerspricht allerdings die Realität: Denn die Abgas-Warnlampe im Armaturenbrett leuchtet eher einmal zu viel als zu wenig. Deshalb müssen Autofahrer nicht sofort handeln.

Das Selbstdiagnose-System mit dem Kürzel OBD «kann auch nur eine temporäre Fehlfunktion anzeigen», bestätigt das Bundesamt für Strassen (Astra). Zum Beispiel in den Bergen und bei besonders hohen oder tiefen Temperaturen. In solchen Fällen erlischt die Fehlfunktionsanzeige von selbst wieder. Aufgrund dieser Eigenschaft der OBD-Systeme habe der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, das Fahren mit leuchtender OBD-Lampe direkt unter Strafe zu stellen.

Wer kontrolliert, wann wird gebüsst?

Und: Der Fahrzeughalter sei auch nicht verpflichtet, seinen Wagen sofort in die Werkstatt zu bringen, sagt das Astra. Das heisst: Nur wenn die Warnlampe nicht mehr erlischt, muss das Auto fachmännisch untersucht und der Fehler innert eines Monats behoben werden. So wird das laut Astra in der Praxis gehandhabt: Entdeckt die Polizei eine leuchtende OBD-Lampe, stellt sie eine Mängelkarte aus. Angezeigt wird der Halter erst, wenn er innert gesetzter Frist nicht reagiert.

Ob ein Fahrzeughalter die brennende Warnlampe konsequent ignoriert, kann von der seit dem Aufleuchten aufsummierten Fahrstrecke abgeleitet werden. Das Datum respektive der Zeitraum wird nicht registriert. Übrigens: Wer im Dezember 2012 noch zur periodischen Abgaswartung verpflichtet gewesen wäre, dies nach Bekanntwerden der neuen Regelung aber unterlassen hat, kann deswegen nicht gebüsst werden. So hat es das Astra auf Anfrage ausdrücklich erklärt.

Merkblatt zur Erkennung eines OBD

Für die Halter von Fahrzeugen ohne das sogenannte On-Board-Diagnose-System ändert sich nichts. Das Auto muss weiterhin alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung gebracht und das Abgaswartungsdokument mitgeführt werden. Verschiedene Merkmale, die Aufschluss darüber geben, ob das Fahrzeug über ein anerkanntes OBD verfügt, hat das Astra in einem Faktenblatt zusammengefasst. Im Zweifelsfall kann man sich auch beim Garagisten erkundigen.