Sie sind im zehnten Dienstjahr, und Ihre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Ausschlaggebend für die Berechnung ist die gesamte Dauer eines Arbeitsverhältnisses - dazu wird auch die Lehre gezählt.

Anders läge der Fall nur dann, wenn Sie zwischen der Lehre und der späteren Anstellung eine längere Pause gemacht hätten.

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